1990: Deutscher Wiedervereinigungsvertrag unterzeichnet – Nachrichten

1990: Der Vertrag über die deutsche Wiedervereinigung wird unterzeichnet – ein am 31. August 1990 unterzeichnetes Dokument diente als Grundlage für das Ende der Teilung Deutschlands. Die Agrarreform und das Abtreibungsgesetz waren die umstrittensten Themen der Delegationen der beiden deutschen Staaten.

Nach monatelanger Arbeit war das wichtigste Dokument aus dem Nachkriegsdeutschland fertig. Der Wiedervereinigungsvertrag legte fest, wie die beiden deutschen Staaten ab dem 3. Oktober 1990 als eins existieren würden.

Die Frage des enteigneten Landes

Das Hauptproblem war die Agrarreform, die Ende der 1940er Jahre in Ostdeutschland von der sowjetischen Besatzungsregierung eingeleitet wurde oder aktive Mitglieder der nationalsozialistischen NSDAP waren. Die Enteigneten wurden in Gefangenenlagern eingesperrt und ihr Besitz wurde unter neuen Kleinbauern aufgeteilt.

Ähnlich behandelte die DDR-Regierung Menschen, die nach Westdeutschland geflohen waren. Was nach ihnen übrig blieb, wurde von der Regierung beschlagnahmt und unter den Menschen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) umverteilt.

Nach dem Fall der Berliner Mauer im November 1989 verließen viele Menschen den Westen in Richtung Ostdeutschland, um ihr Eigentum zurückzufordern. Damals befürchtete man ein allgemeines Chaos in der DDR, wenn die von den Sowjets angeordnete Agrarreform abgesagt würde.

Beide Delegationen, die über die Vereinigung verhandelten, beschlossen, sowohl die Agrarreform als auch die Enteignung intakt zu lassen und es vorzuziehen, den ehemaligen Eigentümern eine Entschädigung zu zahlen. Es ist möglich, dass dies ein Zugeständnis an die damalige Sowjetunion war, das angeblich die Aufrechterhaltung der Agrarreform durch die Zustimmung Moskaus zur Vereinigung Deutschlands bedingte.

Rückkehr aus den ostdeutschen Bundesländern

Die Umsetzung der Gesetze und Verträge beider deutscher Staaten in die Gesetzgebung eines wiedervereinigten Deutschlands folgte dem föderalen Charakter der Bundesrepublik. Viele Bestimmungen des Einigungsvertrags berührten die Rechte der westdeutschen Bundesländer, so dass die Gouverneure den Text des Dokuments sorgfältig analysierten.

„Wir sind aufmerksam, nicht der Bundesrat.“ [câmara alta do Parlamento alemão], für die konsequente Umsetzung der föderalen Verfassungsordnung auch nach der Wiedervereinigung“, sagte der damalige Landeshauptmann von Schleswig-Holstein Björn Engholm im Gespräch mit der Deutschen Welle.

Da die föderale Verfassungsstruktur nur erhalten werden konnte, wenn die Länder in Ostdeutschland bestanden, wurde 1952 beschlossen, die aufgelösten Länder in Ostdeutschland zu reaktivieren: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Pommern und Thüringen.

Fehlender Konsens über Abtreibung

In praktisch allen Fragen wurde Konsens erzielt, außer bei welchem ​​Abtreibungsgesetz: ob im liberaleren Ostdeutschland oder im strengeren Westen. Die Veröffentlichung wurde schließlich um drei Jahre verschoben.

Am Ende blieb das „wiedervereinigte Deutschland“ des „ersten Staates der Bauern und Arbeiter auf deutschem Boden“ auch im Hinblick auf das fortschrittliche ostdeutsche Krippen- und Poliklinikensystem nicht beim wiedervereinigten Deutschland.

Für Björn Engholm war das ein Fehler: „Wir hatten keinen Zugang zur DDR-Mentalität. Ich glaube, wir haben ihre Bedürfnisse, ihre Wünsche, ihre Hoffnungen, ihre Ängste nicht wirklich ernst genommen.

Diederick Beitel

"Food-Nerd. Stolzer Speck-Experte. Alkohol-Junkie. Ärgerlich bescheidener Problemlöser. Zertifizierter Bier-Guru."

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert