Auswärtiges Amt: Deutsche Polizei in Sachsen bestraft Tschechen wegen Reiseverkürzung

Aktualisierung: 12.11.2020 15:41
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Berlin – Die deutsche Polizei in Sachsen verhängt Geldbußen gegen tschechische Staatsbürger, die statt einer längeren Fahrt durch tschechisches Staatsgebiet die Strecke durch Deutschland verkürzen. Darauf hat das tschechische Außenministerium heute auf Twitter hingewiesen. Die tschechische Botschaft in Berlin ist sich der Problematik bewusst und rät der tschechischen Öffentlichkeit, solche Straßen zu meiden. Die Bundespolizei teilte dem tschechischen Staatsangehörigen jedoch mit, dass die Durchreise durch Sachsen ohne Verstoß gegen die Quarantäneregeln möglich sei, wenn sie deutsches Hoheitsgebiet so schnell wie möglich verlassen und ihre Reise beispielsweise wegen Einkäufen nicht unterbrechen.

„Dies gilt vor allem für den Fuß von Sluknov. Die Geldstrafen betragen 150 Euro (4.000 Kronen). Nach Angaben der sächsischen Polizei ist dies kein Transit, sonst ist es noch möglich“, teilte das Auswärtige Amt mit. „Wir empfehlen eine Tour durch Deutschland!“ fügt hinzu.

Die tschechische Botschaft in Berlin teilte dem CST mit, dass ihr der Fall aus dem tschechischen Konsulat in Dresden bekannt sei und Sachsen offenbar befürchtete, dass die tschechische Öffentlichkeit bei Quarantänemaßnahmen zu nachlässig sei. „Ich rate der tschechischen Öffentlichkeit, die Situation im Interesse Sachsens nicht zu unterschätzen und ein paar Kilometer mehr zu fahren. Dies kann auch als kleiner Beitrag zum gegenseitigen Vertrauen gesehen werden“, sagte der tschechische Botschafter Tomas Kafka.

Das Bundespolizeipräsidium im sächsischen Pirna teilte dem CST mit, das tschechische Konsulat in Dresden habe ihn heute zum Transit befragt. „Ich werde gleich antworten“, sagte Christian Meinhold, ein Sprecher der Bundespolizei Pirna. „Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Durchreise in das Gebiet des Freistaates Sachsen eingereist sind und dieses schnellstmöglich wieder verlassen, sind gemäß der Sächsischen Quarantäneverordnung von der Meldepflicht und der Quarantänepflicht befreit“, sagte Meinholds. „Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn Menschen einen anderen Reisegrund haben, wie zum Beispiel zum Einkaufen, oder wenn der Transit nicht dem direkten Weg folgt“, fügte er hinzu.

Meinholds machte keine weiteren Angaben zum Thema Bußgelder. Er begründete dies damit, dass Sanktionen bei Verstößen gegen Quarantänemaßnahmen von den Landesbehörden, dem Sächsischen Hygienedienst und nicht von der Bundespolizei verhängt würden. Sie ist jedoch für die Grenzüberwachung zuständig.

Sachsen-Coronavirus der deutschen Verkehrsverwaltung

Diederick Beitel

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