Deutschland, die Niederlande und das Vereinigte Königreich rücken auf Liste B auf.

Marokko hat beschlossen, seine Flüge mit Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich ab Donnerstag, 21. Oktober, aufgrund der sich verschlechternden epidemiologischen Situation in diesen drei Ländern und auch aufgrund des Auftretens einer neuen Mutation in der Delta-Variante auszusetzen. in einem von ihnen.

Nach dieser Entscheidung gab das Ministerium für Gesundheit und auswärtige Angelegenheiten am Freitag, 22. Oktober, bekannt, dass die drei Länder sind jetzt in Liste B enthalten, Das bedeutet neue Reisebedingungen, die die Passagiere respektieren müssen.

Das Außenministerium twitterte in seinem offiziellen Konto, dass „Reisende aus Ländern der Liste B (im Allgemeinen einschließlich der drei neuen integrierten Länder, Anm. d. Red.) muss geimpft werden einen PCR-Test von weniger als 48 Stunden einreichen ’.

Der Interministerielle Ausschuss für die Koordinierung und Überwachung des internationalen Reiseverkehrssystems stellte in einer heute veröffentlichten Begründung fest, dass dieser Übergang zu Anhang B keine Beschränkung des Zugangs von Staatsangehörigen und Einwohnern dieser Länder zum Staatsgebiet darstellt. . Sie können weiterhin nach Marokko reisen bei der Durchreise durch andere Länder, und Einhaltung der geltenden Zugangsbedingungen im Hoheitsgebiet des Staates.

Denken Sie daran, dass zusätzlich zur Erfüllung der Anforderungen zum Verlassen des marokkanischen Landes auf Liste B. unter den Bedingungen des Bestimmungslandes, Marokkanische Passagiere mit Wohnsitz in Marokko müssen eine von den Behörden ausgestellte Sonderreisegenehmigung einholen.

Zum Redaktionsschluss konnten wir noch nicht bestätigen, ob der Impfausweis diese Berechtigung für Geimpfte ersetzt hat und ob nicht geimpfte Personen bei bloßer Vorlage dieser Berechtigung ausreisen könnten.

MRE, Ausländer mit Wohnsitz in Marokko und ausländische Touristen in Marokko benötigen keine Sondergenehmigung.

Zu Liste A:

– Cklicken HIER die Bedingungen für die Einreise nach Marokko aus Ländern der Liste A (in Kraft getreten am 6. Juli um 23:59 Uhr) zu konsultieren;

– Um Marokko, das Land in Liste A, zu verlassen, klicken Sie auf HIER Bedingungen für geimpfte Passagiere anzuzeigen und HIER für Ungeimpfte und Minderjährige.

Unten ist eine aktualisierte Liste B:

Siehe auch: Flugaussetzungen: Details des Interdepartementalen Überwachungsausschusses

Diederick Beitel

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