Für Verfolgte des Nationalsozialismus gibt es keine Frist. Für die anderen ist ein Antrag innerhalb von zehn Jahren, also bis zum 19. August 2031, erforderlich. Auch im neuen Gesetz gibt es einen Generationenschnitt: Die Eltern der Nachkommen müssen bis zum 31. Dezember 1999 geboren sein.
Verfolgten Bürgern des NS-Regimes (1933-1945) – meist Juden – wurde bei der Auswanderung in andere Länder die Staatsbürgerschaft entzogen, ohne dass sie später ein Recht auf Erhalt dieser Staatsbürgerschaft hätten. Nun können diese Personen und ihre Nachkommen ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung erklären.
Gleiches gilt für die ehelichen Kinder deutscher Frauen, die vor 1949 Ausländer heirateten – automatischer Verlust der Staatsbürgerschaft – und für die Kinder alleinstehender deutscher Männer mit der Mutter eines zwischen 1949 und 1993 geborenen Kindes (siehe Kasten unten).
Zwischen dem 23. Mai 1949 – dem Tag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg – und dem 31. Dezember 1974 heiratete nur ein deutscher Vater und eine Mutter übertrug die Staatsbürgerschaft auf Kinder. Wie oben erwähnt, lag es daran, dass eine Deutsche, die mit einem Ausländer verheiratet war, automatisch ihre Staatsangehörigkeit verlor.
Eine deutsche Mutter, die mit dem Vater ihrer Kinder verheiratet war, gewährte dieses Recht erst 1975. Kinder von mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen, die zwischen 1949 und 1975 geboren wurden, hatten daher keinen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies entspricht den vor 1993 geborenen Kindern deutscher Männer, die nicht mit der Mutter dieser Kinder verheiratet waren.
Im Jahr 2012 hat Deutschland in einem ersten Wiedergutmachungsversuch die sogenannte „erleichterte Einbürgerung“ genehmigt. Damit eheliche Frauen und uneheliche Kinder von Männern durch dieses Gesetz die Staatsbürgerschaft erwerben können, müssen sie jedoch über tiefe Kenntnisse der deutschen Sprache (fortgeschrittenes Niveau, das 2019 auf Mittelstufe abgesunken ist), starke Bindungen an das Land (wie z Verwandtschaft), Arbeit oder Studium in Deutschland, ausreichende finanzielle Voraussetzungen für den Verbleib im Land nachgewiesen und sogar einen Allgemeinwissenstest über Deutschland bestanden hat. Ab jetzt ist es nicht mehr nötig.
Im März sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer, der seine Absicht bekundete, eine historische Korrektur der Bundestagsabstimmung vorzunehmen: „Es ist für unser Land sehr erfreulich, dass die Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen wollen, obwohl wir ihre Vorfahren und alles geplündert haben“. Sie hatten. Es ist nicht nur eine Wiedergutmachung, es ist eine Bitte um Vergebung mit einem tiefen Schamgefühl.“
Wie es weitergeht?
Der erste Schritt zur Feststellung, ob ein Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, besteht darin, seine Vorfahren zu untersuchen und seine Geburts-, Einwanderungs- und Heiratsdaten zu überprüfen.
Dann müssen Sie alle notwendigen Dokumente finden, von der Geburts- und Heiratsurkunde bis zum aktuellen Reisepass. Alles muss eine Gerichtsübersetzung haben.
Für Personen mit Wohnsitz in Brasilien können beispielsweise Anfragen, Informationen und Ersuchen an die deutschen Konsulate im Land weitergeleitet werden. Für in Deutschland lebende Personen ist es notwendig, sich an die jeweilige Kommune der jeweiligen Stadt zu wenden.
Prüfen Sie, ob Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten:
durch Mutter
Ich wurde nach dem 23. Mai 1949 und vor dem 1. Januar 1975 geboren.
Meine Mutter war am Tag meiner Geburt deutsche Staatsbürgerin.
Mein Vater war am Tag meiner Geburt kein deutscher Staatsbürger.
Meine Eltern haben vor meiner Geburt geheiratet.
Heirat mit einem Ausländer
Ich wurde nach dem 23.05.1949 geboren.
Meine Mutter verlor ihre deutsche Staatsangehörigkeit, als sie vor dem 1. April 1953 einen Ausländer heiratete.
Mein Vater war am Tag meiner Geburt kein deutscher Staatsbürger.
Ich wurde geboren, nachdem meine Mutter ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren hatte.
Auch durch die Heirat mit einem Fremden
Ich wurde nach dem 23. Mai 1949 und vor dem 1. April 1953 geboren.
Meine Mutter war am Tag meiner Geburt deutsche Staatsbürgerin.
Mein Vater war am Tag meiner Geburt und am Tag meiner Heirat mit meiner Mutter kein deutscher Staatsbürger.
Meine Eltern heirateten nach meiner Geburt, jedoch vor dem 1. April 1953, was zum Verlust meiner deutschen Staatsbürgerschaft führte.
durch den Vater
Ich wurde nach dem 23. Mai 1949 und vor dem 1. Juli 1993 geboren.
Meine Mutter war am Tag meiner Geburt keine deutsche Staatsbürgerin.
Mein Vater war am Tag meiner Geburt deutscher Staatsbürger.
Meine Eltern waren vor dem 1. Juli 1998 nicht verheiratet.
Die Vater-Mutterschaft meines Vaters wurde anerkannt / das Verfahren zur Feststellung der Vater-Mutterschaft begann vor meinem 23. Geburtstag.
Als Nachkomme
Ich wurde nach dem 23.05.1949 geboren.
Mein Vorfahre hat das Recht, sich gemäß den oben genannten Punkten zu äußern.
Autor: William Becker
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