Reporter ohne Grenzen Christian Myr, Leiter der deutschen Außenstelle, ist ein erfahrener Kämpfer für die Pressefreiheit weltweit. Einer seiner größten Erfolge ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 zum Bundesnachrichtendienstgesetz (BND). Danach entschied das Tribunal, dass die Beobachtung des Flusses von Telekommunikationsinformationen ins Ausland ohne besonderen Verdacht nicht mit der Satversme vereinbar sei.
Die Gefahr einer Überwachung durch die deutschen Geheimdienste ist jedoch nicht gebannt. Andererseits. Seit Juni 2021 ist sie für alle Journalisten erhöht, auch für Deutschland. Grund ist das strengste Gesetz zum Verfassungsschutz der scheidenden Koalition aus Christdemokraten und Sozialdemokraten. Dank der Reform können alle deutschen Geheimdienste Spyware einsetzen. Mit der sogenannten Quell-Telekommunikationsüberwachung können Sie auch verschlüsselte Nachrichten in Kurieren wie Signal, WhatsApp oder Telegram überwachen. Diese Instrumente sollten sowohl für die Abwehr als auch für den BND und den Militärischen Nachrichtendienst (MAD) eingesetzt werden.
Pegasus-Kontroverse
Es muss anerkannt werden, dass Journalisten einen gewissen Schutz genießen, insbesondere wenn es um den Schutz der Quellen und Ergebnisse ihrer eigenen Ermittlungen geht. Dieser Schutz ist jedoch nicht so umfassend wie bei Therapeuten oder Verteidigern in Strafverfahren. Christian Mirs widersprach ebenso wie ein Alarmnetzwerk und mehrere investigative Journalisten. Sie beantragten bei drei Verwaltungsgerichten einstweilige Anordnungen zur Aufhebung der Überwachungspraxis. Der Anwalt der Antragsteller, Niko Herthing, hofft auf eine Entscheidung innerhalb der nächsten drei bis vier Monate. Im Vergleich dazu dauerte die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerde gegen den BND mehr als zwei Jahre. Diesmal wollen die von Überwachung gefährdeten Personen nicht so lange warten. Reporter ohne Grenzen, die viele investigative Journalisten auf der ganzen Welt erreichen, sagen, sie seien „einer größeren Gefahr einer geheimdienstlichen Überwachung ausgesetzt“, erklärt Mihr.
Der Fall ist noch umstrittener, weil der BND Medienberichten zufolge die kritisierte Spyware Pegasus einsetzt. „Und wir haben Kontakte zu vielen Journalisten, die eindeutig einer solchen Überwachung unterliegen“, ergänzt der Chef der deutschen Organisation Reporter ohne Grenzen.
In unserem gemeinsamen Interesse
Härtings Anwalt stellt fest, dass die normalerweise von den Geheimdiensten beaufsichtigten Personen dies nicht wissen und nur begrenzten Rechtsschutz genießen. Dies könnte der Fall des investigativen Journalisten Martin Kaul sein, der Fälle von Extremismus in Sicherheitseinrichtungen und -diensten untersucht. Beim Sammeln von Materialien kontaktiert ein Journalist oft die extremistische Gemeinschaft. Er und sein Team wollen sich nicht allein auf die Polizeiakten verlassen. – Wir treffen Menschen, die auf verschiedene Weise mit den Behörden zusammenarbeiten – erklärt Kauls. Allerdings stehen auch diese Berichterstatter aufgrund ihrer Verbindungen zu den Extremisten unter der Aufsicht der Behörden. Ein Journalist des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hält diese Form der Materialsammlung für unverzichtbar, um ein möglichst umfassendes Bild der Wirklichkeit zu erhalten. Glaubwürdigkeit erfordert auch, auf verschiedene Stimmen zu hören. „Es ist ein Freundschaftsakt mit den Sicherheitskräften“, fügte Knaul ohne zu zögern hinzu. Und er erklärt, dass es in den meisten Fällen im gemeinsamen Interesse sei, sich „ein unabhängiges und multilaterales Bild von der Sicherheitslage in Deutschland zu machen“. Deshalb will der Journalist „Rechtssicherheit“.
Alarme werden absolut geheim gehalten
Auch das 2006 gegründete Alarmnetzwerk schloss sich der Aktion an. Ihr Chef, Thomas Castning, weist auf ein besonders wichtiges Motiv hin: Kontakt zu Menschen aufzunehmen, die beispielsweise über Unregelmäßigkeiten in den Behörden berichten wollen. „Wenn der Verdacht besteht, dass diese Kommunikation aufgrund der Aufsicht öffentlicher Dienste nicht vertraulich ist, ist das für uns ein riesiges Problem“, erklärt er. Das betont auch Christian Mihr. Ihm zufolge handelt es sich bei der Tat um einen „Angriff auf den Schutz von Hinweisgebern im digitalen Raum“.
Die beste Lösung für Antragsteller wäre eine Gesetzesänderung, um so genannte unbestrittene Personen wie Journalisten zu verhindern. Auch im Bereich der Überwachungstechnik gibt es laut Reporter ohne Grenzen von Lisa Ditmer Kooperationen zwischen Ländern und umstrittenen Privatunternehmen. Dies gilt insbesondere für Pegasus-Spyware und im Allgemeinen für „Unternehmen, die selbst mit den mächtigsten Regimen der Welt nur ungern kooperieren“, fügt Ditmers, ein Spezialist für Internetfreiheit, hinzu.
Experten warnen den Bundestag
Dies sei nicht nur eine Frage der Moral, sondern auch des Datenschutzes. Denn durch die Zusammenarbeit mit privaten Diensten erhalten Unternehmen Zugang zu sensiblen Informationen.
Spätestens ab Mai dieses Jahres waren sich Bundestagsabgeordnete der Gefahren des Überwachungsgesetzes bewusst. Damals warnte eine Gruppe von Rechtsexperten im parlamentarischen Innenausschuss vor der hohen Betrugsgefahr. Benjamin Rusteberg, Politikwissenschaftler und Rechtsphilosoph an der Universität Freiburg, bezeichnete das Gesetz als bewussten Schritt in Richtung verfassungswidriger Lösungen. Trotzdem wurde das Gesetz einen Monat später verabschiedet.
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