Die Bundeskartellamt, die deutsche Kartellbehörde, bestätigt Regel 50 + 1 für Fußballimmobilien. Das Gesetz schreibt vor, dass private Investoren nicht mehr als 49 % der Kontrolle über den Club haben dürfen, wodurch verhindert wird, dass einzelne Großinvestoren die volle und ausschließliche Macht über die Entscheidungen des Unternehmens haben.
Die Bundesliga bat die Regulierungsbehörde um ein Gutachten, um festzustellen, ob die Vorschrift gegen das Recht des freien Wettbewerbs verstößt. „Die 50+1-Politik in der Welt des Sports greift nicht in die Gesetze zum freien Wettbewerb ein“ er definierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
„Allerdings muss die deutsche DFL dafür sorgen, dass diese Regel bei allen Vereinen konsequent angewendet wird.“ fügte er noch einmal hinzu. Die Ziele der Ausgewogenheit im Wettbewerb und der Identifikation im Verein, die zur Gesetzesformulierung führten, hielt Mundt für „legitim“.
In jedem Fall gibt es Ausnahmen von der Regel, etwa Unternehmen im Besitz bestimmter Fabriken wie Bayer Leverkusen (Bayer, Pharma) und VfL Wolfsburg (Volkswagen). Grundsätzlich kann ein Investor, der sich seit mehr als 20 Jahren für den Club interessiert, eine Ausnahme von der 50+1-Regel beantragen.
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