Ab Anfang des Jahres hätten die beiden Verdächtigen geplant, eine Söldnereinheit von 100 bis 150 Personen aufzubauen, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Mit Hilfe dieser Gruppe planten sie, in den Bürgerkrieg im Jemen einzugreifen.
Beide Männer wurden von Bundespolizeikräften im Kreis Breisgau-Hohsvarwald und in München festgenommen. Außerdem wurden die Wohnungen der beiden Männer durchsucht. Zudem wurden die Vier-Personen-Wohnungen in Baden-Württemberg und Bayern durchsucht und nicht verdächtigt.
„Der Hauptgrund für diesen Plan war für die beiden Angeklagten die Aussicht, dass jedes Mitglied der Einheit ein Zielgehalt von rund 40.000 Euro festlegt“, sagte der Generalstaatsanwalt in einer Erklärung. Die Männer erhofften sich Gelder von „Dritten, vorzugsweise von Saudi-Arabien“. Einer von ihnen versuchte „beharrlich“, Kontakt mit der saudischen Regierung aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg.
Der Fall der beiden ehemaligen Soldaten wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe untersucht
Zulassung zu „Tötungsoperationen“
Die Angeklagten wollten mit ihren paramilitärischen Kräften das Bürgerkriegsgebiet „beruhigen“ und Friedensgespräche zwischen den Huti-Rebellen und der jemenitischen Regierung erzwingen, teilte das Karlsruher Büro mit. Beiden war bewusst, dass dies „Mordhandlungen“ beinhalten würde. „Außerdem erwarteten sie, dass bei den Kämpfen Zivilisten getötet und verletzt würden.“
Nach dem Einsatz im Jemen planten die Männer, die Söldneroperationen „als sogenanntes privates Militärunternehmen“ fortzusetzen. Die Kampfgruppe musste auch in anderen Konflikten verfügbar sein. Einer der beiden Angeklagten sei für die Anwerbung von Söldnern verantwortlich, teilt die Generalstaatsanwaltschaft mit. Zu diesem Zweck hat er bereits mindestens sieben Personen kontaktiert. Die Söldner sollten nach Angaben der Ermittler hauptsächlich aus ehemaligen Bundeswehrangehörigen oder ehemaligen Polizisten rekrutiert werden.
(DW / Glas)
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