Das Urteil wurde am Donnerstag, 28. Oktober, vor dem Bundesgerichtshof in Berlin verkündet. Bei dem Verurteilten handelt es sich um den 56-jährigen Jens F., der 2017 im Deutschen Bundestag mit Sitz in Berlin eine CD-ROM mit 385 Immobiliendaten zusammengestellt hat. Anschließend schickte er die CD an den damaligen russischen Botschaftsmitarbeiter in Deutschland, ohne die Absenderadresse anzugeben. Der Adressat war laut Anklage ein GRU-Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes.
Das Paket wurde jedoch von der deutschen Abwehr, dem Verfassungsschutz, abgefangen. Laut Gericht handelte es sich bei den übermittelten Informationen nicht um ein Staatsgeheimnis.
Aus eigener Initiative ausspionieren
Der Angeklagte der Spionage wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei und neun Monate Haft, seine Anwälte forderten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann ist ehemaliger Offizier der Nationalen Volksarmee der DDR. Von 1984 bis 1990 war er auch Mitglied des DDR-Sicherheitsdienstes Stasi. Die Richter sind überzeugt, aus eigener Initiative gehandelt zu haben und keine Entschädigung für die Übergabe der Bundestagspläne an die russischen Behörden erhalten zu haben. Sein Motiv ist nicht geklärt.
Während des Prozesses schwieg der Angeklagte. Die Ermittler fanden heraus, dass der 56-jährige Mann Zugang zu den Plänen des Bundestages hatte, weil er für ein Unternehmen arbeitete, das mit der Inspektion von elektrischen Anlagen in Parlamentsgebäuden betraut war. Das Unternehmen hat PDF-Dateien mit Immobilienplänen erhalten. Die Pläne waren zwar nicht öffentlich zugänglich, aber auch nicht vertraulich.
DPA / Betrachter
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