Das Gesundheitsministerium hat die Bedingungen für den Zugang zu Marokko aktualisiert, die am Donnerstag, 18. November in Kraft getreten sind.
Die Änderungen berücksichtigen die jüngste Entscheidung der marokkanischen Behörden, das Kontrollsystem für die Einreise in das Staatsgebiet zu verstärken, die am 13. November bekannt gegeben wurde.
Es gibt Protokoll wie vom Gesundheitsministerium veröffentlicht:
1- Gemeinsame Maßnahmen:
– Gesundheitskarte des Passagiers, die Sie vor dem Einsteigen online herunterladen können (auch an Bord des Flugzeugs oder des Schiffes verteilt), ordnungsgemäß ausgefüllt, insbesondere die Adresse des Passagiers und zwei Telefonnummern, die es ermöglichen, ihn innerhalb von 10 Tagen nach seiner Ankunft in der Land;
– Doppelte Temperaturkontrolle, systematisch bei der Ankunft;
– Stichprobenartige Kontrolle durch Antigen-Schnelltest bei der Ankunft;
– Einhaltung der in Marokko geltenden Maßnahmen: Tragen eines Schleiers, räumliche Trennung und Händehygiene.
2- Für Passagiere aus Ländern der Liste A:
– eine Bescheinigung, dass die Person vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist;
3 – Für Passagiere aus Ländern auf Liste B:
– eine Bescheinigung, dass die Person vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist;
UND
– Negativer PCR-Test, der weniger als 48 Stunden zurückliegt (Zeit zwischen Probenahme und Beladung)
4- Wenn der Antigen-Schnelltest bei der Ankunft positiv ist:
– Marokkaner und Ausländer mit Wohnsitz in Marokko, die bei ihrer Ankunft in Marokko positiv getestet wurden, werden von einer 10-tägigen Gesundheitsstruktur gemäß dem geltenden Gesundheitsprotokoll betreut;
– Alle anderen Passagiere mit einem positiven Test bei der Ankunft dürfen nicht in das Land einreisen.
Hinweis: Kinder unter 6 Jahren sind vom PCR-Screening ausgenommen.
Vier Länder aus Liste B entfernt
Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium Liste B überarbeitet. Vier Länder wurden aus dieser Liste gestrichen: Deutschland, Spanien, Großbritannien, Niederlande.
Zuvor galten alle Nicht-Liste-B-Länder als Länder der Liste A. Erstmals veröffentlichte das Ministerium jedoch Länder der Liste A.
Beachten Sie, dass von den vier Ländern, die aus Liste B entfernt wurden, nur Spanien auf dieser neuen Liste A aufgeführt ist. Deutschland, Großbritannien und die Niederlande sind nicht enthalten.
Nachfolgend finden Sie zwei Listen, die auf dem Portal des Gesundheitsministeriums veröffentlicht wurden.
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