Impfausweise enthalten bereits Auffrischungsdosen und sind 9 Monate gültig
Die Auffrischungsdosis ist laut Generaldirektion Gesundheit (DGS) bereits in den Impfausweisen enthalten, die nun neun Monate gültig sind.
Nach aktualisierten Informationen des DGS gilt in der Europäischen Union ab dem 1. Februar ein Verfallsdatum mit Angabe des Grundimmunisierungsplans: 1/1 (für Einmalimpfstoffe oder für diejenigen, die sich von der Infektion erholt haben) und 2/2 (für Zwei-Dosen-Impfstoffe).
„Impfbescheinigungen, die den Abschluss des Basisimpfplans bestätigen, werden innerhalb von 270 Tagen (neun Monaten) nach dem Datum der Verabreichung der Dosis akzeptiert, die den Basisimpfplan vervollständigt“, so die Gesundheitsbehörde.
Da die Regeln zur Verwendung des Impfausweises von Land zu Land unterschiedlich sind, empfiehlt das DGS, dass der Passagier vor Reiseantritt die Inkraftsetzungsregeln im Zielland über das Reopen EU-Portal und die Website des Landes überprüft. Behörden.
In Portugal werden nur Impfausweise akzeptiert, die den vollständigen Impfplan des Inhabers für mindestens 14 Tage mit den Impfstoffen Janssen, Pfizer-BioNTech (Comirnaty), Moderna (Spikevax) oder AstraZeneca (Vaxzevria) bestätigen.
Aus den DGS-Informationen geht auch hervor, dass die Auffrischungsdosis, die nach dem Zweidosen-Grundimmunisierungsplan verabreicht wird, auf der Bescheinigung als Schema 3/3 aufgeführt ist, nach dem Einzeldosis-Grundimpfschema als Schema 2/1 aufgeführt ist und bei denen, die sich erholen von der Infektion erscheint es als Zeitplan 3/1.
Er fügt hinzu, dass der Auffrischungsimpfausweis 14 Tage nach dem Verabreichungsdatum eingesehen werden kann, während dieser Zeit der vorherige Impfausweis verwendet werden kann.