In Luxemburg hat das Versenden eines neuen Impfausweises an Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft und durch den Boten-RNA-Impfstoff „aufgefrischt“ wurden, für einige Verwirrung gesorgt.
Personen mit diesem Impfplan erhielten zunächst einen Impfpass mit dem Code 3/3, was zwei Impfdosen + Auffrischungsdosis entspricht. Diese Codierung wurde kürzlich aufgrund einer Empfehlung der Europäischen Union geändert. Derzeit ist dies der Code 2/1, der auf den Zertifikaten von Personen erscheint, die mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff und nach der Wiederholungsimpfung mit dem Messenger-RNA-Impfstoff geimpft wurden. Das teilt das Gesundheitsministerium in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung mit „Das codierte 2/1-Zertifikat wird von CovidCheck in Luxemburg genauso gelesen wie das alte 3/3-Zertifikat und die 2/1-Dosis wird daher derzeit als Auffrischung oder Auffrischungsdosis angesehen.„
Dies gilt auch für andere EU-Staaten. Allerdings haben noch nicht alle Staaten die neuen Bestimmungen umgesetzt. Das Gesundheitsministerium empfiehlt daher Personen, die im Besitz der alten 3/3-Bescheinigung sind, die weiterhin gültig ist, diese aufzubewahren und im Straßenverkehr mitzuführen.
Diese administrativen Änderungen haben nichts mit der Entscheidung Deutschlands zu tun, ab dem 15. Januar einen Impfplan mit drei Dosen für Personen zu verlangen, die erstmals mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Deutschland erwägt dies auf Empfehlung seines Ständigen ImpfausschussesDer Schutz, der durch das Impfschema basierend auf der anfänglichen Injektion von Janssen, gefolgt von einfachen Wiederholungsimpfungen, geboten wird, ist nicht gleichwertig mit dem Schutz, der mit anderen Impfstoffen mit drei Injektionen und Wiederholungsimpfungen erreicht wird.“, heißt es in der Mitteilung des Gesundheitsministeriums.
Andere europäische Länder, einschließlich Luxemburg durch den Higher Council on Infectious Diseases, haben die gleiche Ansicht über Johnson & Johnson. Eine Entscheidung steht noch aus.