Die Zertifizierungsstelle TÜV Rheinland muss 1.600 neue Beschwerdeführer entschädigen

TÜV Rheinland, der deutsche Zertifizierer defekter Brustprothesen PIP, der bereits Schadensersatz für Tausende von Opfern angeordnet hat, wurde am Donnerstag, dem 13. Januar, in Frankreich zu einer Entschädigung von 1.600 neuen Klägern aus 23 Nationalitäten in Höhe von mindestens 8 Millionen Euro verurteilt. , teilte die PIPA-Opfervereinigung mit.

Die Kläger forderten 6.000 € als Rücklage zur Entschädigung des Handelsgerichts. Sie erhielten 5.000 Euro, weit mehr als 3.000 Euro Provision für die ersten Opfer.

TÜV ist „Volle Haftung ohne Einschränkung oder Einschränkung und muss alle Opfer ausnahmslos sofort entschädigen“, antwortete Olivier Aumaître, ein PIPA-Anwalt. In der Pressemitteilung steht hingegen der Verifizierer, der Einspruch erheben soll „hat dieses Urteil entschieden in Frage gestellt, indem es die benannte Stelle verantwortlich macht“.

Mehr als zehn Jahre nach der Betrugsaufdeckung des Warschauer Brustprothesenherstellers Jean-Claude Mas, dessen Tod 2019 endete, dauert das Gerichtsverfahren gegen einen deutschen Zertifizierer an, der nie Mängel festgestellt hat.

Der Skandal brach nach einer Inspektion durch die Nationale Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten im März 2010 aus. Sie verzeichnete eine ungewöhnliche Bruchrate von Implantaten, die aus Sparsamkeitsgründen mit einem ungeeigneten Gel gefüllt worden waren. anstelle des gewünschten Silikongels.

Eine Reihe von Gerichtsentscheidungen

Diese neue Entscheidung ergänzt die Kaskade rechtlicher Entscheidungen in diesem Fall, der sich seinem Epilog nähert. Im Februar 2021 bestätigte das Berufungsgericht von Aix-en-Provence das Urteil des Handelsgerichts Toulon vom Januar 2017, das die deutsche Zertifizierungsstelle zur Zahlung von 3.000 EUR an etwa 20.000 weitere Kläger verurteilte. Das Berufungsgericht schätzte jedoch, dass etwa 6.000 von ihnen letztendlich unzulässig waren.

Ende Mai bestätigte das Appellationsgericht Paris die Haftung des TÜV auch in anderer Hinsicht, beschränkte diese Haftung aber auf den Zeitraum ab dem 1. Januar.Hurra September 2006 bis 6. April 2010, wodurch die Anträge von mehreren hundert Frauen von 2.500 betroffenen Frauen, hauptsächlich Kolumbianerinnen, Venezolanerinnen und Engländerinnen, ungültig wurden.

Dagegen haben zwei weitere Berufungsgerichte in Versailles und Poitiers TÜV Rheinland freigesprochen. Das deutsche Unternehmen legte gegen die Entscheidung von Aix und Paris Berufung beim Kassationshof ein. „Im Jahr 2021 wurden vier Entscheidungen des Berufungsgerichts getroffen: zwei völlig positive, eine völlig ungünstige in Aix und eine gemischte in Paris. Heute sind mehrere Fälle vor dem Kassationshof, und wir hoffen, dass er etwas Licht ins Dunkel bringen wird, damit die Richter folgen können. Christelle Coslin, eine von AFP befragte TÜV-Anwältin, hat auf diese Akte geantwortet.

Schätzungsweise 400.000 Frauen weltweit haben PIP-Implantate.

TÜV Rheinland, ein führender Spezialist für Produktzertifizierung, beschäftigt weltweit 20.000 Mitarbeiter und erzielt einen Umsatz von rund 2 Milliarden Euro.

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Welt mit AFP

Gertraud Beck

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